Ascarda private Arbeitsvermittlung

Arbeitssuchende mit Vermittlungsgutschein:

Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Job Center besitzen, tragen Sie keine Kosten, sofern die Bezahlung von dem zuständigen Leitungsträger (Agentur für Arbeit, Job Center etc.) erfolgt.

Wesentliche Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

Die Vermittlung und die Arbeitsaufnahme sollen innerhalb der im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein festgelegten zeitlichen und örtlichen Einschränkungen erfolgen.
Die bzw. der Arbeitssuchende muss von Ascarda in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Vertragsdauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt worden sein.
Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sowie den dazugehörigen Hinweisen.

Bitte beachten Sie zeitliche und örtliche Beschränkungen Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) und beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Gutschein!

Arbeitssuchende ohne Vermittlungsgutschein:

Für Bewerber/innen mit einem gültigem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters oder des Arbeitsamtes, ist unsere Dienstleistung in jedem Fall kostenlos.

Hinweis:

Wir benötigen nicht für alle ausgeschriebenen Stellen einen Vermittlungsgutschein. Kommen Sie gerne auf uns zu und lassen Sie sich darüber informieren.

Wir haben mit einigen unserer Kunden Vereinbarungen getroffen, bei dem das Unternehmen die Kosten für eine Vermittlung trägt.

Bei einer erfolgreichen Vermittlung werden Sie vom Arbeitgeber selbst eingestellt und erhalten auch von diesem den Arbeitsvertrag. Sie haben keinerlei Kosten und Papierkram. Wir sind Ihr Sprungbrett!

Immer noch nicht überzeugt? Dann schlage ich vor Sie greifen zum Hörer und lassen sich mündlich von unseren professionellen Beratern überzeugen!

MENU
ASCARDA